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Rechtsschutzversicherung Merkur Versicherung Österreich

Recht

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche. Im Leben kann es immer wieder zu Konflikten und rechtlichen Unklarheiten kommen. Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie in solchen Situationen bei der Durchsetzung Ihres Rechts unterstützen.

Warum eine Rechtsschutzversicherung

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Sie wichtig?

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Beratungs-Rechtsschutz

Eine Merkur Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, juristische Beratung bei einem Anwalt Ihrer Wahl einzuholen.
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Rechtsschutz für fast alle Lebensbereiche

Eine Rechtsschutzversicherung ist die vielseitige Lösung für viele Bereiche des Lebens, von Privat- und Berufsleben, über Nachbarschaftskonflikte bis zu Onlinekäufen.
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Übernahme von Prozesskosten

Die Merkur Versicherung übernimmt je nach versichertem Baustein zum Beispiel die Kosten für Anwalt, Sachverständige, Zeugengebühren oder Gerichtsgebühren.
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Europa-Deckung

Mit Ihrer Merkur Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für Rechtsstreitigkeiten auch innerhalb der EU inklusive Schweiz und Liechtenstein übernommen.

Wussten Sie...?

Rechtsschutzversicherung  Merkur Versicherung Österreich

Wussten Sie...?

Angenommen Sie kaufen Waren im Internet, sind mit der gelieferten Qualität nicht zufrieden und der Verkäufer verweigert den Umtausch. Ein rechtlicher Konflikt mit dem Onlinehändler wäre durch den Internet-Rechtsschutz abgedeckt.

Inkludiert Rechtsschutzversicherung

Was können Sie versichern?

Die Merkur Rechtsschutzversicherung deckt fast alle wichtigen Lebensbereiche ab und ermöglicht Ihnen, dass Sie teure Gerichtskosten nicht selbst zu tragen haben.

Kontakt Lösungen

FAQ Rechtsschutzversicherung

Häufige Fragen

  • Wozu brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
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    Die Rechtsschutzversicherung deckt Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Sachverständige, Gutachten und dergleichen im Zuge der Durchsetzung Ihrer Rechte.

  • Wer ist in einer Rechtsschutzversicherung versichert?
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    Die Rechtsschutzversicherung gilt für den Versicherungsnehmer, den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten und die minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder). Diese Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, solange sie keinen eigenen Haushalt führen und über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen oder solange die Eltern für diese Kinder Familienbeihilfe beziehen.

  • Was bedeutet „Versicherungssumme“?
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    Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, der im Versicherungsfall an Kosten bezahlt wird.

  • Kann ich meinen Anwalt selbst auswählen?
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    Ja, ich kann meinen Anwalt selbst wählen.

  • Wann gilt die Rechtsschutzversicherung?
    add close

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn. Er umfasst Schäden, die während der aufrechten Vertragslaufzeit, gegebenenfalls nach Ablauf der Wartefrist, eintreten.

  • Haftet die Merkur Versicherung bei Impfschäden?
    add close

    Die Übernahme von Schäden - gleich welcher Art - ist kein Gegenstand der Rechtsschutzversicherung. Die Merkur Rechtsschutzversicherung haftet daher auch nicht bei Impfschäden. 
    Gegenstand der Rechtsschutzversicherung ist die Prüfung der Kostenübernahme von Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren etc. nach Eintritt eines konkreten Schadenfalles anhand der geltenden Bedingungen, nicht die Übernahme von Schäden.

  • Was bringt Verbrauchern also eine Rechtsschutzversicherung bei COVID-Impfschaden? Inwiefern hilft eine Rechtsschutzversicherung, um Impfschäden beim Staat geltend zu machen?
    add close

    Diesbezüglich können wir mitteilen, dass der Baustein „Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privatbereich“ gemäß Artikel 19 der Bedingungen grundsätzlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens umfasst. Darunter fallen auch Amtshaftungsansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz.

    Ob Impfschäden beim Staat geltend gemacht werden können, kann jedoch, da es sich hierbei um eine rechtliche Frage handelt, nicht beurteilt werden, sondern obliegt der Prüfung und Beurteilung eines damit betrauten Rechtsanwalt/der damit betrauten Rechtsanwältin. Ob in weiterer Folge eine Rechtsschutzdeckung (d.h. ob die Übernahme jener Rechtsanwaltskosten) im Rahmen der Bedingungen möglich ist, kann nicht im Vorhinein pauschal beurteilt werden, wie bei allen Schadenfällen wird auch hier eine Einzelfallprüfung nach Eintritt des Schadenfalles und Übermittlung aller Unterlagen vorgenommen.

    Wir halten fest, dass - sollte es sich hierbei um ein Verwaltungsverfahren, nicht ein Zivilverfahren, handeln - es sich bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren um keinen Versicherungsfall im Rahmen der Bedingungen handelt.

  • Hilft die Merkur-RS, abgelehnten Bescheid vor Verwaltungsgericht anzufechten? a) Indem man Rechtsberatung der Versicherung nutzt?
    add close

    Die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung ist im Rahmen der Bedingungen auch zu Themen im Zusammenhang mit Covid möglich. Eine Rechtsberatung gemäß Artikel 22  kann höchstens ein-mal pro Kalendermonat, höchstens viermal im Kalenderjahr, in Anspruch genommen werden. Die Beratungspauschale für das mündliche Gespräch beträgt jeweils EUR 50,00.-

  • b) Oder Anwaltskosten tlw. erstattet bekommt? c) Kann Rechtsschutzversicherung die Leistung in Zusammenhang mit COVID-Ereignissen ablehnen?
    add close

    Pauschale Zu- oder Absagen im Vorhinein sind leider nicht möglich, hier wird  - genauso wie in allen anderen Rechtsschutz-Versicherungsfällen - stets eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Eine allgemeine Beantwortung, ob wir hier in allfällige Schadensfälle im Zusammenhang mit COVID-Ereignissen eintreten bzw. allfällige Rechtsanwaltskosten übernehmen, kann sohin derzeit nicht getroffen werden.

    Eine Rechtsschutzdeckungsprüfung wird nach Eintritt des jeweiligen Schadenfalles stets anhand sämtlicher fallbezogener Unterlagen und im Zusammenhang mit den geltenden Bedingungen vorgenommen. Ob gegebenenfalls ein in den Bedingungen verankerter Ausschlussgrund zum Tragen kommt, kann zum derzeitigen Zeitpunkt sohin ebenso noch nicht gesagt werden, sondern hängt von der einzelfallbezogenen Prüfung nach Eintritt des Versicherungsfalles ab. Die generellen Ausschlussgründe finden sich in Artikel 7 unserer Bedingungen, die Obliegenheitspflichten der Versicherungsnehmer sind in Artikel 8 geregelt.
     

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