Veröffentlichung gemäß Offenlegungsverordnung
Nach der Offenlegungsverordnung (EU Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleiter) sind Finanzmarktteilnehmer (z. B. ein Versicherungsunternehmen, das ein Versicherungsanlageprodukt anbietet) und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko stellt gemäß Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungsverordnung ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) dar, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die Kurzbezeichnung dieser Risiken lautet in Anlehnung an die englischen Begriffe ESG-Risiken. Sie werden von uns als Teilaspekte bekannter Risikoarten, wie des Marktpreis- oder Kreditrisikos, angesehen und behandelt.
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen der Merkur Versicherung AG zu den angeführten Artikeln der Offenlegungsverordnung.
Artikel 3 der Offenlegungsverordnung – Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3)
Artikel 4 der Offenlegungsverordnung – Erklärung zu den wichtigsten Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren & Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art.4)
Artikel 5 der Offenlegungsverordnung – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Art. 5)
Die nachstehenden Offenlegungen stammen von der Merkur Lebensversicherung AG. Aufgrund der Verschmelzung mit der Merkur Versicherung AG per 1. Oktober 2026 werden diese Dokumente aus gesetzlichen Gründen weiterhin unter ihrer ursprünglichen Bezeichnung veröffentlicht.
Eine Übersicht zu den früheren Offenlegungen finden Sie hier: Frühere Offenlegungen