
Schnellnavigation:
Sie befinden sich:Informationen zur Abrechnung von Leistungen der Privatklasse Ambulant
- Eine Diagnose ist für psychotherapeutische Behandlungen erforderlich.
- Rechnungen müssen folgende Daten beinhalten: Vor- und Zuname des Versicherten, Adresse, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Diagnose, Daten der Behandlung (Behandlungszeitraum und Leistungsaufstellung), Saldierungsvermerk.
- Vergütung durch eine Pflichtversicherung: Einreichung der Rechnungskopie, des Einzahlungsbeleges und des Vergütungsnachweises der Pflichtversicherung.
- Keine Vergütung durch eine Pflichtversicherung: Einreichung der Originalrechnung und des Einzahlungsbeleges.
Wir sind bemüht, den nach internen Qualitätsstandards erstellten Leistungskatalog stets aktuell zu halten und sehen die regelmäßige Prüfung neu hinzukommender, aber auch etablierter Methoden als eine unserer ständigen Aufgaben an. Wir orientieren uns dabei an allgemein wissenschaftlich anerkannten, erfahrungswissenschaftlich erwiesenen und/oder von der Ärztekammer bzw. dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie durch Ausbildungsrichtlinien qualitätsgesicherten Behandlungsmethoden. Aus diesem Grund können die durch die genannten psychotherapeutischen Behandlungsmethoden begründeten Leistungsansprüche Änderungen unterworfen sein, d.h. es können neue Behandlungsmethoden hinzukommen, aber auch bestehende Behandlungsmethoden wegfallen.



