
Schnellnavigation:
Sie befinden sich:Direkte Leistungszusage (Pensionszusage)
Mittels einer entsprechenden Vereinbarung verpflichtet sich das Unternehmen der sog. "Pensionszusage", also einer Firmenpension für Mitarbeiter, nachzukommen.
Besonderheiten
- Internes Modell (Rückstellungsbildung und Aktivierung der Rückdeckung in der Bilanz)
- Risikoauslagerung und planbare Finanzierung über eine Pensions-Rückdeckungsversicherung
- Steuerabzugsfähigkeit der Prämien
- Keine Lohnnebenkosten
- Möglichkeit von Individualverträgen
Hotline 0800/20 60 80
Service-Point


