Vorsorgen mit §3/1/5

Happy Future - Betriebliche Vorsorge

Happy Future 
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Als Unternehmer können Sie für die Zukunft Ihrer Mitarbeiter vorsorgen. Für alle Mitarbeiter, für definierte Gruppen, für Ihre Fachkräfte.
 
Attraktive Gehaltserhöhung ohne Lohnnebenkosten
Im Rahmen des § 3 Abs1 Z15a EstG besteht die Möglichkeit, Gehaltsbestandteile in eine Zukunftssicherung umzuwandeln. Dieses Modell beinhaltet sowohl für den Unternehmer als auch für den Dienstnehmer wesentliche Steuervorteile. Bei einer Gehaltsumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seiner aktuellen Bezüge und erhält dafür eine andere Leistung in der Zukunft. Der ungeschmälerte Bruttolohn kann somit anstatt des schmalen Nettolohns in eine Pensions-, Unfall oder Gesundheitsvorsorge einbezahlt werden. Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit EUR 300,-- pro Jahr, bzw. EUR 25,-- pro Monat für alle seine Dienstnehmer oder eine bestimmte Gruppe im Rahmen der Zukunftssicherung aufzuwenden.
 
Happy Future bietet 3 Vorsorgemodelle:
 
Klassische Gesundheitsvorsorge
  • Kostendeckungsgarantie (mit Direktverrechnung) für die Sonderklasse in den österr. Vertragskrankenhäusern für stationäre Heilbehandlung infolge eines Unfalles
  • Krankenhaustagegeld bei Krankheit und Entbindung
  • Gesundheitsvorsorgeprogramm „Well-Feeling“: 3 Tage Erholung im Vertragshotel mit Wellnessprogramm (Massage) und „Phantasiereise“
 
Klassische Lebensvorsorge
  • Lebenslange Pension oder einmalige Kapitalzahlung
  • Lukrative Sparform
  • Auszahlungen sind Kapitalertrags- und Einkommensteuerfrei
 
Kombi-Vorsorge Gesundheit & Pension
  • Kostendeckungsgarantie (mit Direktverrechnung) für die Sonderklasse in den öster. Vertragskrankenhauses für stationäre Heilbehandlung infolge eines Unfalles
  • Zuschuss bei Kur- und Erholungsaufenthalten
  • Lebenslange Pension oder einmalige Kapitalzahlung
  • Lukrative Sparform
  • Auszahlungen sind Kapitalertrags- und Einkommensteuerfrei