Link zur Startseite
Sie befinden sich: 
 

Leistungsarten

Unfalltod
Im Todesfall gelangt die dafür vereinbarte Versicherungssumme an den (die) Bezugsberechtigten zur Auszahlung.
 
Dauernde Invalidität I :
für „Rund-um-die-Uhr-Schutz Exklusiv“- alle Einzelpersonen, - Kollektiv UV Variante 1, 3 und 4 (mit Progression), Gesundheitsberufe außerhalb der verbesserten Gliedertaxe und Universalschutz Exklusiv:
 
Eine Leistung wird bereits ab dem kleinsten unfallbedingten Invaliditätsgrad erbracht, und im Ernstfall leisten wir bis zu 400% Ihrer Basissumme. Zur Auszahlung gelangt folgende Entschädigungsleistung:
 
Variante A
 
 

Bildvergrößerung
 
Variante B
 
 

Bildvergrößerung
 
Variante S
Für die Berechnung der Invaliditätsleistung für die Variante S gelten folgende Bestimmungen: Eine Leistung wird ab 10% Invaliditätsgrad erbracht, und im Ernstfall leisten wir bis zu 300% der Basissumme.
 

Bildvergrößerung
 
* Pauschalleistung:
  • Knochenbruch sowie Meniskusriss und -teileinriss, Teileinriss von Bändern und Sehnen: € 500,-
  • Bänder-, Sehnenriss: € 700,-
  • Offene Verletzungen: € 70,-
 
Dauernde Invalidität II:
für „Rund-um-die-Uhr-Schutz Exklusiv“ - Kollektiv UV Variante 2 (ohne Progression) und - Kurzfristige UV: Eine Leistung wird bereits ab dem kleinsten unfallbedingten Invaliditätsgrad erbracht. Zur Auszahlung gelangt folgende Entschädigungsleistung:
 

Bildvergrößerung
 
Dauernde Invalidität III :
für Gesundheitsberufe (z.B.: Ärzte/Ärztinnen, Dentisten/Dentistinnen, Psychologen/Psychologinnen, Sportwissenschafter/Sportwissenschafterinnen, Hebammen, Logopäden/Logopädinnen, Zahntechniker/Zahntechnikerinnen) mit verbesserter Gliedertaxe:
 
Für Invaliditäten aus der verbesserten Gliedertaxe gelten folgende Progressionsregelungen: - Dauernde Invalidität bis 50%: Leistung aufgrund der vereinbarten Versicherungssumme. - Dauernde Invalidität über 50% - 100%: Der 50% übersteigende Teil wird vervierfacht. (Maximale Leistung bei 100% Invalidität = 250%)
 
Taggeld:
Variante A
Taggeld wird für den Zeitraum von 100%iger Arbeitsunfähigkeit für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag bezahlt (abzüglich einer eventuell vereinbarten Karenzfrist). Im Falle des Partnertarifes gilt das vereinbarte Taggeld für die jeweilige Person.
Variante B
Taggeld wird für den Zeitraum von 100%iger Arbeitsunfähigkeit für längstens 28 Tage pro Versicherungsfall (Unfall) bezahlt. Im Falle des Partner- oder Familientarifs gilt das vereinbarte Taggeld für die jeweilige Person.
 
Spitalgeld:
Spitalgeld wird für den Zeitraum der aufgrund eines Unfalles notwendigen stationären Heilbehandlung für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag bezahlt. Für Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr (in der Tarifserie U2008) sind die Begleitpersonkosten bei Unfall und Krankheit in der allgemeinen Gebührenklasse mitversichert, wenn die Leistungsart Spitalgeld im Kindertarif abgeschlossen wird.
 
Soforthilfe:
Für einen unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt gelangt der dafür vereinbarte Betrag pro Versicherungsfall (Unfall) zur Auszahlung. Für einen oder mehrere durch einen Unfall erlittene Knochenbrüche, die keinen stationären Krankenhausaufenthalt notwendig machen, gelangt der dafür vereinbarte Betrag zur Auszahlung.
 
Unfallkosten (mit weltweiter Kostendeckungs-Garantie):
Bis zur Höhe der hiefür vereinbarten Versicherungssumme werden Unfallkosten ersetzt, sofern sie innerhalb von 4 Jahren vom Unfalltag an gerechnet entstehen. Unfallkosten sind: Heilkosten, Bergungskosten, Air-Ambulance Nottransport, Hubschrauberrettungskosten bis € 7.500.-, Transportkosten, Kosten für kosmetische Operationen bis € 7.500.-, Prämienrückgewähr bei Arbeitsunfähigkeit.
Weltweite Kostendeckung für stationäre Heilbehandlung
Wenn nach einem Unfall die Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung in einem ausländischen Krankenhaus besteht, die aufgrund des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Wissenschaft in Österreich nicht möglich ist, werden weltweit die vollen Kosten dafür übernommen. Es werden auch die Aufwendungen für die Hin- und Rückreise ersetzt. Diese Leistungen werden nur erbracht, wenn sie vom Versicherer bzw. von einem vom Versicherer beauftragten Unternehmen organisiert werden.
 
Reise- und Rückhol-Assistance:
Leistung wird erbracht bei:
  • Rücktransport von erkrankten oder verunfallten Versicherten
  • medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlung im Ausland
  • Überführung Verstorbener nach Österreich
  • Bergung eines Verunfallten durch einen Rettungshubschrauber
 
Unfallrente (mit Wertsicherungs-Garantie):
Ist der Versicherte aufgrund eines Unfalles 50% oder mehr dauernd invalide, so kommt die versicherte monatliche Rente in vereinbarter Höhe maximal
  • bis zum 19. Lebensjahr
  • 10 Jahre lang
  • 25 Jahre lang oder
  • lebenslang zur Auszahlung.
Die Rentenleistung beginnt mit dem, dem Unfalltag folgenden Monatsersten. Bei Ableben des Versicherten erlischt die Rentenzahlung. Im Falle des Partner-, Alleinerzieher- oder Familientarifes gilt die vereinbarte monatliche Unfallrente für die jeweilige Person.